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Der Gemeinderat bestellt ehrenamtlich tätige Beauftragte. Diese können, müssen jedoch nicht dem Gemeinderat angehören.
Die Beauftragten sind Ansprechpartner für die Gemeindebürger in dem jeweiligen Bereich und koordinieren die spezifischen Vereine und Institutionen. Sie haben das Recht und die Pflicht, vor dem Gemeinderat über ihre Erfahrungen und Initiativen zu berichten.
Die Beauftragten werden durch geheime Wahl nach Art. 51 Abs. 3 Gemeindeordnung gewählt. Die Amtszeit der Beauftragten endet 3 Monate nach dem Wahltag der nächsten Gemeinderatswahl.
Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet:
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