Informationen Biodiversität

Die Vereinten Nationen haben die Jahre 2011 bis 2020 zur UN-Dekade für biologische Vielfalt erklärt. Initiativen, die in herausragender Weise zum Schutz der Lebensraum- und Artenvielfalt beitragen, werden ausgezeichnet und so in Ihrer Vorbildwirkung gestärkt. Zum Ende der Dekade wurde das bayernweite Biodiversitäts-Modellprojekt „Marktplatz der biologischen Vielfalt ausgezeichnet.

Im Modellprojekt „Marktplatz der biologischen Vielfalt – Bayerische Kommunen setzen auf Biodiversität“ (2018-2021) entwickeln zehn Kommunen aus allen Regierungsbezirken Bayerns gemeindespezifische Biodiversitätsstrategien. Ein Ansatz, der die UN-Dekade-Fachjury stark beeindruckt hat. Die Auszeichnung wurde am 29.12.2020 durch Dr. Peter Boye, Leiter des Referates „Biodiversität und Naturhaushalt“ im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, überreicht. Dadurch wird das bisherige vorbildliche Engagement der zehn Kommunen bestätigt und alle Akteure sind motiviert, im letzten Projektjahr 2021 insbesondere die Umsetzung der Maßnahmen voranzutreiben.

Seit zwei Jahren arbeiten die zehn Kommunen in Workshops und Expertengesprächen sowie mit naturschutzfachlichen Analysen an ihren Biodiversitäts-Strategien. Diese befinden sich aktuell im Druck und werden in Kürze veröffentlicht. Ein idealer Zeitpunkt für ein Zwischenfazit, das positiv ausfällt. „Wir sind auf einem guten Weg!“ resümiert Bürgermeister Karl Mair. „Die Auszeichnung motiviert uns, den eingeschlagenen Weg konsequent fortzusetzen, denn Kommunen stehen beim Schutz der Biodiversität in besonderer Verantwortung.“ Auch Dr. Peter Boye vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz betont den wichtigen Beitrag, den Kommunen insbesondere durch ihre Bürgernähe für die biologische Vielfalt leisten können: „Mit ihrem Einsatz tragen sie maßgeblich zur Sicherung der menschlichen Lebensgrundlagen und zum Erhalt von Bayerns Naturvielfalt bei.“ Dabei dankte er auch den Trägern, Unterstützern und Förderern des Projekts.

Die in Bayern einzigartige Zusammenarbeit aus den landesweit tätigen Naturschutzverbänden BUND Naturschutz in Bayern e.V.Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. und Wildland-Stiftung Bayern sowie dem Markt Tännesberg ermöglichte das Projekt. Maßgeblich gefördert wird der „Marktplatz der biologischen Vielfalt“ durch den Bayerischen Naturschutzfonds. Die Akteure erhalten außerdem fachliche Unterstützung durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz sowie durch den Bayerischen Gemeindetag. Eine Partnerschaft, die sich zusammen große Ziele gesteckt hat und diese Auszeichnung als Schub für ihr gemeinschaftliches Engagement sieht.

Im letzten Jahr des Projekts verlagert sich der Schwerpunkt von der Erstellung der kommunalen Biodiversitäts-Strategien auf die Umsetzung konkreter Maßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt vor Ort. Florian Lang, der als Projektmanager die Auszeichnung stellvertretend in Empfang nimmt, betont: „Mit den Strategien haben die Kommunen die notwendigen Grundlagen für koordinierte und fachlich fundierte Aktivitäten geschaffen. Mit ihrer Fertigstellung geht es nun an die praktische Umsetzung zum Wohle der Arten- und Lebensraumvielfalt.“ Die Verstetigung des Engagements in den Projektkommunen, die Übertragung der Erkenntnisse auf andere Gemeinden und eine mögliche Standardisierung des Instruments Kommunale Biodiversitätsstrategien sind, so Lang, die Herausforderungen der Zukunft, damit aus einem ausgezeichneten Modellprojekt eine flächendeckende Erfolgsgeschichte für die Biodiversität wird.

Am Modellprojekt nehmen folgende zehn Gemeinden teil, die per Juryentscheid aus 36 Bewerbern ausgewählt wurden:

  • Gemeinde Brennberg (Lkr. Regensburg, Oberpfalz)
  • Stadt Ebern (Lkr. Haßberge, Unterfranken)
  • Gemeinde Kettershausen (Lkr. Unterallgäu, Schwaben)
  • Stadt Lohr am Main (Lkr. Main-Spessart, Unterfranken)
  • Markt Nordhalben (Lkr. Kronach, Oberfranken)
  • Gemeinde Rohr (Lkr. Roth, Mittelfranken)
  • Stadt Rottenburg a. d. Laaber (Lkr. Landshut, Niederbayern)
  • Gemeinde Stephanskirchen (Lkr. Rosenheim, Oberbayern)
  • Markt Titting (Lkr. Eichstätt, Oberbayern)
  • Gemeinde Ursensollen (Lkr. Amberg-Sulzbach, Oberpfalz)

Weiterführende Informationen unter: www.kommunale-biodiversitaet.de

Florian Lang, Projektmanagement „Marktplatz der biologischen Vielfalt“

Viele Bürgerinnen und Bürger wollen mit so genannten Insektenhotels einen Beitrag zum Schutz von Wildbienen & Co. leisten. Mehr als drei Viertel unserer Wildbienen legen jedoch ihre Brutröhren und -höhlen im Boden ab. Der Masse an Wildbienen ist daher am meisten gedient, wenn sie unbefestigte Wege, Sandhaufen, Lehmwände oder einfach Erd-Abbruchkanten vorfinden – eine einfache und fast kostenlose Hilfe.

Wildbienen, die ihre Nester oberirdisch anlegen, nutzen hingegen auch gerne künstliche Insektenhotels.

Doch Vorsicht: Handelsübliche Nisthilfen sind fast alle fehlerhaft und werden von Wildbienen nicht oder nur teilweise angenommen. Nachfolgend die häufigsten Fehler und ihre Vermeidung.

Gartenpflege mit tödlichen Folgen

Wer seinen Rasen mit einem Mähroboter oder Kantentrimmer pflegt, nimmt zuweilen den Tod vieler Gartenbewohner in Kauf. Neben Gräsern und blühenden Pflanzen kommen auch unzählige Insekten, Spinnentiere, Amphibien und sogar Igel unters Messer.

Obwohl die meisten Hersteller davor warnen, die Geräte in der Dämmerung oder nachts einzusetzen, lassen viele Anwender ihren Mähroboter trotzdem arbeiten und bringen damit nachtaktive Tiere in Lebensgefahr.

Besonders gefährdet sind Igel, weil sie bei Gefahr nicht fliehen, sondern sich zusammenrollen. Jungtiere werden von manchen Mähroboter überrollt und getötet, ihre Eltern bleiben häufig schwer verletzt zurück.

Das belegt eine steigende Zahl von verletzten Tieren, die landesweit bei Igelstationen abgegeben werden. Selbst jene Tiere, die ihr Leben retten können verlieren ihre Nahrungsgrundlage, weil Schnecken, Spinnen und Insekten von Roboter stark dezimiert werden. Daher müssen Igel auf der Suche nach eiweißreicher Nahrung immer längere und gefährlichere Wege zurücklegen und können sich schlimmstenfalls nicht genügend Fettreserven anfressen.

Vor diesem Hintergrund sollten naturliebende Gartenbesitzer auf Gartengeräte, die für Tiere gefährlich sein können, möglichst verzichten.

(Text: Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz)

(Bild: Pixabay)

Die ökologische Aufwertung des Hammerergrabens wurde im Februar/März 2020 umgesetzt. Ziel der Maßnahme war die Schaffung eines offenen, naturnahen Gerinnes und wechselfeuchter Strukturen im Schluchtlauf des Hammerergrabens auf einer Länge von ca. 180 m. Die Schaffung strömungsberuhigter, wechselfeuchter Bereiche im naturnah gestalteten Bachlauf dient als potentieller Lebensraum für Amphibien. Die bestehende Rohrleitung blieb für den Ablauf seitlich anschließender Drainagen und Zuleitungen sowie die Abführung von Hochwasser – somit musste der neu geschaffene Grabenlauf nicht massiv gesichert und ausgebaut werden. Die Bauabnahme hierfür fand am 18. Juni 2020 statt. 

Wo Natur im Garten ist, da fühlt sich nicht nur der Mensch so richtig wohl. Der Garten ist ein Ort der Erholung und Entschleunigung für uns Menschen. Viel mehr noch, er bietet einen wunderbaren Erlebnisraum für das Wachsen und Gedeihen von Pflanzen, für das Begreifen von Naturzusammenhängen und Stoffkreisläufen.

Im Garten leben wir nach dem Rhythmus der Jahreszeiten und mit den Lebensgesetzen der Natur. Dort kann sich der Mensch wieder „erden“. Für Kinder ist er Entdeckungsland und Schule fürs Leben.

Ein Naturgarten ist in ganz besonderer Weise auch Lebensraum und Heimat für viele Pflanzen und Tiere.

Der Erhalt und die Förderung der heimischen Tierwelt im Garten sind gerade heute, in Zeiten des Artensterbens, von unschätzbarer Bedeutung. Wir alle sind Teil einer natürlichen Ordnung und eines Gleichgewichts, das sich nur im Miteinander einstellen kann. Jeder kann und sollte einen Beitrag zur Artenvielfalt im eigenen Garten leisten.

Und auch Sie möchten einen Naturgarten?

Hier dahinter steckt die Idee einer bayernweiten Zertifizierung / Auszeichnung, durchgeführt von der Bayerische Landesanstalt für Wein- und Gartenbau und dem bayerischen Landesverband für Gartenbau und Landespflege, dass die Gemeinde Stephanskirchen unterstützt. Auf der Homepage vom LWG und des Landesverbandes können Sie die Kernkriterien für die Gartenzertifizierung nachlesen.

www.lwg.bayern.de/gartenakademie/veranstaltungen/215964/index.php

http://www.gartenbauvereine.org/

Interesse geweckt? Rufen Sie an unter 08031/7223-48 oder 48@stephanskirchen.de, Gemeinde Stephanskirchen Frau Gall. Die Anmeldung erfolgt über die Gemeinde Stephanskirchen mit Unterstützung der Kreisfachberater vom Landratsamt Rosenheim.

Das Thema Lichtverschmutzung hat es als Folge des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ sowohl in die Öffentlichkeit als auch in das Bayerische Naturschutzgesetz (BayNatSchG) geschafft. Lichtverschmutzung meint dabei die künstliche Aufhellung der nächtlichen Dunkelheit. Der neue Artikel 11a BayNatSchG trägt den Titel „Himmelsstrahler und Beleuchtungsanlagen“ und hat mehr Dunkelheit zum Ziel. Er schreibt die Vermeidung künstlicher Beleuchtung im Außenbereich vor und untersagt Himmelsstrahler sowie ähnliche Einrichtungen. Darüber hinaus wurde geregelt, dass Fassaden öffentlicher Gebäude nach 23 Uhr nicht mehr beleuchtet werden dürfen.

Ist das wirklich notwendig, möchte man fragen. Eine Antwort findet sich in den bisher bekannten Folgen der künstlichen Beleuchtung auf die Tierwelt. Nachtaktive Insekten wie Falter, Käfer und Fliegen schwirren nachts um Straßenlaternen. Das künstliche Licht hält sie von der nächtlichen Blütenbestäubung oder sonstiger Nahrungsaufnahme ab. So wird die Anziehung der Beleuchtung für viele Insekten zur Todesfalle. Darüber hinaus wurde wissenschaftlich gezeigt, dass die verringerte Bestäubung durch tagaktive Insekten nicht ausgeglichen werden konnte. Indirekt sind daher auch Pflanzen betroffen.

Lichtverschmutzung ist zudem für Vögel ein ernstzunehmendes Problem. Nachtaktive Vögel werden in ihrer Orientierung gestört und bei Zugvögeln kommt es zu Ablenkungen von den Zugrouten. Veränderungen im Tages- und Jahresverhalten konnten ebenfalls beobachtet werden. Künstliche Beleuchtung am Morgen löste verfrühte Tagesaktivität aus und das Brutgeschäft kann früher im Jahresverlauf beginnen, wenn die innere Uhr beeinträchtigt ist. Neben den Vögeln werden Fledermäuse in ihrer Nachaktivität gestört. Zwar sind die konkreten Folgen noch nicht genau erforscht, allerdings wurde gezeigt, dass manche Arten von künstlichem Licht angezogen werden, andere hingegen Lichtquellen meiden.

Nicht zuletzt leidet der Mensch unter hellen Nächten. Medizinische Untersuchungen bringen Schlafstörungen, Depressionen und Magen-Darmbeschwerden in Verbindung mit Lichtverschmutzung. Die Hersteller von Leuchtmitteln haben die Probleme erkannt, können allerdings nur den Insekten mit sogenanntem insektenfreundlichem Licht helfen. Der Trick ist, dass die Wellenlängen des Lichtes (somit die Farbe bzw. Farbtemperatur) so verändert werden, dass Insekten weniger angezogen werden. Das ist sicher ein Fortschritt für Beleuchtungsanlagen, die sicherheitsrelevante Aufgaben erfüllen oder aus anderen Gründen notwendig sind. Deutlich wirkungsvoller ist die sparsame Verwendung von nächtlichem Licht durch Zeitschaltungen, Bewegungsmelder oder das generelle Abschalten überflüssiger Lichtquellen. Neben aktivem Artenschutz und Vorsorge für die eigene Gesundheit leistet man einen Beitrag zum Klimaschutz durch den eingesparten Strom. Und es zahlt sich auch für den Geldbeutel aus.

Wir in Stephanskirchen machen uns daran unsere Beleuchtungseinrichtungen Schritt für Schritt zu überprüfen, umzurüsten, zu verringern oder abzuschalten. Lassen auch Sie sich nicht blenden vom Trend die Nacht tatsächlich zum Tag zu machen und helfen Sie mit, die Sterne über Stephanskirchen wieder zum Leuchten zu bringen.

Wollen Sie mehr dazu wissen? Der Flyer „Nach Sonnenuntergang…“ liegt im Rathaus für Sie bereit.

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

08:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 18:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

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