Grundsteuer A 270 %
Grundsteuer B 270 %
Gewerbesteuer 310 %
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Die Abrechnung der Wasser- und Abwassergebühren erfolgt jährlich im Januar an Hand des Zählerstandes vom Dezember des Vorjahres.
Es werden vierteljährliche Vorauszahlungen zum 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. auf Basis der vorausgegangenen Abrechnung verlangt.
Grundsteuer A 270 %
Grundsteuer B 270 %
Gewerbesteuer 310 %
Für jeden Hund ab einem Alter von 4 Monaten, der länger als 3 Monate im Jahr im Gemeindegebeit gehalten wird, ist satzungsgemäß die Hundesteuer zu zahlen.
Nach der Anmeldung Ihres Hundes erhalten Sie einen Bescheid und eine Hundemarke.
Der Bescheid gilt bis zu einer Änderung auch in den folgenden Jahren.
Sie können Ihren Hund schriftlich durch ein Formular oder persönlich im Rathaus an- oder abmelden.
Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet:
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
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