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Die Gemeinde mit Unterstützung durch das Büro Landimpuls GmbH hat im Zuge der Biodiversitätsstrategie „Marktplatz der biologischen Vielfalt“ ein kommunales Blühflächenförderprogramm erarbeitet. Die Kommune bezuschusst finanziell eine Artenanreicherung bei Grünland ab einer Mindestgröße von 1.000m², auch bei Flächen im Privatbesitz.
Die kommunale Bezuschussung bei einer Ansaat eines dauerhaften Ackersaumes wird derzeit ausgesetzt. Solange ein übergeordnetes Förderprogramm (Land oder Bund) in der gleichen Sache gewährt wird, soll der Grundbesitzer dieses in Anspruch nehmen.
Besitzer einer Fläche ab 1.000m² melden bei der Gemeinde Interesse an. Hierfür füllt er die „Vereinbarung zur Teilnahme am kommunalen Blühflächenkonzept Stephanskirchen“ aus und sendet die Vereinbarung (im Original) an die Gemeinde zu Händen Frau Gall. Anschließend erfolgt eine Besichtigung der Fläche für eine Erstmaßnahme. Die Fläche wird in eine der drei Kategorie eingeteilt.
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